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ass die agentur
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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) schreibt vor, dass Websites, die elektronische Dienstleistungen anbieten oder bestimmte Produkte in Umlauf bringen, ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei sein müssen (§1 BFSG).
Produkte nach §1 Abs. 2 werden von uns nicht in Umlauf gebracht und als Kleinunternehmen sind wir davon befreit, Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Wir arbeiten aber aktiv daran, Barrierefreiheit zu erreichen.
Zusätzlich stellen wir mit dem Ally Plugin ein leistungsfähiges Plugin für die Barrierefreiheit zur Verfügung, das die Benutzerfreundlichkeit verbessert und unsere Website bei der Einhaltung der WCAG-Richtlinien unterstützt.
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- Und mehr ….
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